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Die Polizei führte am Dienstag an der Wolbecker Straße Geschwindigkeitsmessungen vor.
Mit 99 km/h war ein 34-jähriger PKW-Fahrer am Dienstagmorgen auf der Wolbecker Straße unterwegs. Erlaubt sind 50 km/h.
Abzüglich eines Toleranzwertes von 3 km/ bleibt eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Der Bußgeldkatalog sieht dafür als Regelahndung eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat vor.
"Geschwindigkeit ist Killer Nr 1. Bei einer derartigen Geschwindigkeit hätte ein Fußgänger bei einem Unfall quasi keine Überlebenschance", sagt Verkehrssicherheitsberater Christoph Becker.